A C H T U N G !
Für den
"Club of Bliss",
der ab Oktober 2010 startet werden separat eigene Statuten ausgearbeitet und als ergänzender Anhang zu den AGB's gelten.
"Club of Bliss",
der ab Oktober 2010 startet werden separat eigene Statuten ausgearbeitet und als ergänzender Anhang zu den AGB's gelten.
Für eine harmonische Zusammenarbeit
Präambel
Metamorphosys ist als Ort gedacht an dem sinnlich - spirituelle Erfahrungen erlebt, ausgetauscht, weitergegeben und gelehrt werden, wo sich alternative Heiler, Kreative, Schamanen und Philosophen treffen, ergänzen und austauschen können und ihre Klienten, die Besucher an Geist und Seele - und damit auch in der Materie, ihrem Körper – „gleichgerichtet“ und „geheilt“ (*siehe AGBs / Pkt. Heilversprechen*) werden können.
Dieser Vorgabe ist bei allen Vorgängen Rechnung zu tragen.
Es ist uns ein Anliegen, dass das Recht auf Eigenverantwortlichkeit gewahrt bleibt - ohne auf eine gewisse Struktur verzichten zu müssen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind (hoffentlich nur deshalb) nötig um auch den hier(zulande) geltenden Rechtsvorschriften in jeder Hinsicht Genüge zu tun und die entsprechenden Rahmenbedingungen und Kooperationsgrundlage für ein friktionsfreies und konstruktives Miteinander zu schaffen.
Die AGBs können jederzeit abgeändert, ergänzt od. erweitert werden. Metamorphosys ist für alle Anregungen, Wünsche und konstruktive Kritik dankbar und wir werden uns bemühen für Jeden, ggf. auch individuelle Lösungen zu finden.
Betrachte „Metamorphosys“ ganz einfach als ...
DEIN Haus,
DEIN Umfeld,
DEINEN Arbeitsplatz,
DEINE Stätte des Wirkens,
DEINEN „Place of Bliss“ –
DEINEN persönlichen Ort der Glückseligkeit
... und behandle es so, wie wenn es DEIN EIGENES Objekt wäre.
Behandelst Du „Metamorphosys“ und sein Team gut und respektvoll,
behandelt Dich „Metamorphosys“ ebenso liebevoll – als DEIN Ort des Glücks.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)
Für die Nutzung / Anmietung von Räumen bzw. Teilen des Objektes durch Mieter / Nutzer von der Brust Vermietungs KG (weiters auch Vermieter od. Überlasser genannt):
Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
Der Vermieter überlässt dem Mieter / Nutzer den/die Räume im guten Glauben daran, daß der Mieter stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns handelt und er die Räume nur für legale, ihm im Rahmen seines Berufsbildes gestattete bzw. gesetzlich zulässige und nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstossenden Tätigkeiten verwendet.
Die Hausordnung ist zu befolgen:
Generelles Rauchverbot im Objekt und am gesamten Gelände (Raucherbereiche sind vorhanden).
Absolutes Alkoholverbot.
Betreten des Gebäudes mit Straßenschuhen ist verboten (Hausschuhe stehen bereit)
Mobiltelefone, Pager u.Ä. sind im Objekt auszuschalten. (bei Events, Behandlungen, etc.)
Keine Tiere (bzw. nur nach vorheriger Genehmigung)
Kinder nicht unbeaufsichtigt lassen. Eltern haften.
Kinder nicht unbeaufsichtigt lassen. Eltern haften.
Fauna & Flora am gesamten Gelände ist zu schützen.
Der Konsum bzw. Verzehr selbst mitgebrachter Speisen u. Getränke ist untersagt, wenn nichts anderes vereinbart. (Tee, Kaffee, Wasser, Knabbereien stehen sowieso bereit, alles andere - Küchennutzung, Catering, Grillen, etc. - ist nach Absprache natürlich möglich)
Personen mit ansteckenden Krankheiten ist der Zutritt nicht gestattet.
Foto-, Film-/Video- u. Tonaufnahmen sind ohne Zustimmung des Vermieters, der Seminarleiter (Mieter) u. Besucher nicht gestattet. (das gilt natürlich nicht bei Fotoshootings!)
Den Anweisungen des Vermieters und/oder seiner Bediensteten ist jederzeit und sofort unbedingte Folge zu leisten.
Den Anweisungen des Vermieters und/oder seiner Bediensteten ist jederzeit und sofort unbedingte Folge zu leisten.
ACHTUNG!
Für den "Club of Bliss", der ab Oktober 2010 startet werden separat eigene Statuten ausgearbeitet und als ergänzender Anhang zu den AGB's gelten.
Für den "Club of Bliss", der ab Oktober 2010 startet werden separat eigene Statuten ausgearbeitet und als ergänzender Anhang zu den AGB's gelten.
Im gesamten Objekt und am gesamten Gelände herrscht generelles Rauchverbot und absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Alkoholisierten bzw. berauschten Personen u. Personen unter Drogeneinfluss ist der Zutritt zum Objekt nicht gestattet.
Um die (sowohl durch akustische Reize als auch durch elektromagnetische Signale, Felder bzw. Wellen ausgelöste) ungestörte und reizfreie Nutzung der Räume durch alle Mieter/Nutzer sicherzustellen sind elektrische und elektronische Geräte (insbesondere Mobiltelefone, Pager, GPS- bzw. Navigationssysteme) im Haus auszuschalten. Die Mieter/Nutzer haben dafür zu sorgen, dass ihre Klienten und Besucher ihre Handys, Pager, GPS- u. ä. elektronischen Geräte gänzlich abschalten. Die Mieter/Nutzer selbst, die während ihrer Anwesenheit im Objekt erreichbar sein müssen, haben ihre Handys, etc. auf lautlos zu stellen und werden ersucht den Gebrauch ihrer elektronischen Geräte möglichst auf das allernötigste Minimum zu reduzieren.
Der Verkauf von sämtlichen Waren (darunter fallen auch Nahrungs- u. Genussmittel, Getränke, Arzneimittel, Heilbehelfe, Pflegeprodukte, u.Ä.) durch die Mieter ist untersagt. Ebenso untersagt ist die Werbung für Waren jedweder Art. Ausnahmen müssen vom Vermieter schriftlich zugestanden werden.
Die Nutzer der Räume haben selbst für die steuerliche Anmeldung und Zahlung alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Anmietung der Räume und ihrer dort durchgeführten Tätigkeit zu sorgen.
Ebenso hat jeder einzelne Nutzer für die ordentliche Anmeldung eines ggf. ausgeübten Gewerbes zu sorgen und es ist nicht gestattet Tätigkeiten auszuüben für die er nicht ausgebildet und befugt ist. Insbesd. dürfen keine medizinischen od. ähnlichen Heil-Behandlungen ohne fachlich anerkannte Ausbildung bzw. Approbation vorgenommen werden.
* Heilversprechen werden nicht gegeben: Wann immer auf Werbemittel – auf der Website, in Drucksorten, etc. – (seien es Werbemittel oder Publikationen der Brust Vermietungs KG selbst oder auf Werbemitteln oder Veröffentlichungen einzelner Mieter/Nutzer, die Namen und/oder Anschrift der KG. oder das „Metamorphosys“-Logo verwenden von „Heilung“ die Rede ist, bedeutet diese Wortwahl nicht eine Heilung im (westlichen, schul-)medizinischen Sinn, sondern eine spirituell, emotional zu verstehende „Heilung“ wie sie z.B. im Zusammenhang mit östlichen Philosophien (im Sinne von Reinigung, aufsteigen in eine höhere Bewusstseinsebene, u.Ä.) mit einem ganzheitlichen Ansatz zu verstehen ist.
Die üblicherweise im "Metamorphosys" angebotenen Dienste sind keine medizinische Versorgung und ersetzen keinesfalls einen Arztbesuch, ebensowenig wie die Einnahme der von einem Arzt verschriebenen Medikamente. Wir raten weder zur Absetzung von durch einen Arzt verschriebenen Arzneien noch zum Abbruch von ärztlich verordneten Therapien u.Ä.. Wann immer wir oder einer unserer Mieter / Nutzer den Begriff der Heilung oder Beispiele einer Gesundung verwenden ist dies lediglich als Beispiel oder Denkanstoß zu verstehen, ohne daß es einen konkteren Bezug zum möglichen Leiden eines Klienten hätte und ohne daß diesem eine Linderung oder Heilung versprochen oder in Aussicht gestellt würde.
Die Räume sind weder steril noch mit medizinischem Equipment ausgestattet. Behandlungen, die üblicherweise in steriler Umgebung, unter Einsatz von medizinischen Geräten u./od. Instrumenten und im Beisein von Ärzte, Anästhesisten, Operationsschwestern, etc. durchgeführt werden (z.B. Geburten, Operationen u.ä., auch wenn es sich um minimale chirurgische Eingriffe handelt) dürfen in den Räumen bzw. im gesamten Objekt unter keinen Umständen durchgeführt werden, außer es handelt sich dabei um unmittelbar notwendige, lebensrettende Sofort-Maßnahmen.
Insbesondere untersagt sind jede Art von strafbaren Handlungen wie Kurpfuscherei, Sektiererei, Geheimprostitution, Drogenkonsum, nationalsozialistische Wiederbetätigung, rassistische, terroristische, rechts-, links oder welche anderen extremen Aktivitäten auch immer; Tätigkeiten die gegen die guten Sitten verstoßen; der Abschluss von Verträgen jedweder Art, Handel jeder Art, insbesd. der Handel bzw. Vertrieb von Medikamenten, Heilmitteln, etc.
Den Nutzern ist es nicht gestattet im Objekt Mitglieder für jedwede (insbesd. illegale) Gruppen, Vereine, Organisationen, (polit.) Parteien, Sekten, Religionen, Schneeballsysteme, Pyramidenspiele, u.Ä. zu werben.
Dem Vermieter steht es frei die Einhaltung dieser Verbote jederzeit durch geeignete Maßnahmen (z.B. Audio- od. Videoüberwachung, stichprobenartige Besuche, o.Ä.) zu überwachen. Illegale Aktivitäten werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Den Nutzern ist es untersagt mit Heilversprechen oder medizinischen Aussagen zu werben, insbesd. darf der Ort angebotener (auch zulässiger) Behandlungen nicht in unautorisierten Werbemitteln genannt werden. Werbemittel im Zusammenhang mit dem Nutzungsobjekt werden durch den Betreiber hergestellt und müssen von diesem genehmigt werden.
Die Verwendung (für Werbung oder PR jedweder Art, z.B. auf Drucksorten, Websites, etc.) von Firmennamen, Logos, Fotos, Grafiken, Texten, etc., die durch den Vermieter selbst od. seine(n) Beauftragte(n) angefertigt wurden, durch die Mieter ist nicht gestattet, soferne es nicht ausdrücklich gestattet wird (u. ggf. die Werknutzungsrechte durch den Verwender erworben werden). Sämtliche Grafiken, Logos, Fotos, Firmennamen, Texte, etc. unterliegen Urheberrechten u. dürfen ohne Zustimmung der Copyrightinhaber nicht verwendet werden.
Die Verwendung (für Werbung oder PR jedweder Art, z.B. auf Drucksorten, Websites, etc.) von Firmennamen, Logos, Fotos, Grafiken, Texten, etc., die durch den Vermieter selbst od. seine(n) Beauftragte(n) angefertigt wurden, durch die Mieter ist nicht gestattet, soferne es nicht ausdrücklich gestattet wird (u. ggf. die Werknutzungsrechte durch den Verwender erworben werden). Sämtliche Grafiken, Logos, Fotos, Firmennamen, Texte, etc. unterliegen Urheberrechten u. dürfen ohne Zustimmung der Copyrightinhaber nicht verwendet werden.
Das Mitbringen von Foto-, Film- u. Videokameras, u.A. Bild- u./od. Tonaufzeichnungs-Geräten etc. ist untersagt, Fotografieren, Filmen, Tonaufzeichnung ist im gesamten Objekt generell nicht gestattet. Insbesd. sind die Persönlichkeitsrechte aller Mieter, Klienten, Mitarbeiter v. Vermieter u. Mietern, etc. zu wahren. Ausnahmen (z.B. f. Fotos d. eigenen Leistung im Objekt, etc.) müssen durch den Vermieter bestätigt werden, eine Belästigung od. Störung anderer Personen muss auch in diesen Fällen hintan gehalten werden u. es ist darauf zu achten, dass keine aussenstehenden Personen auf solches Bild- u. Tonmaterial gelangen.
Personen (egal ob Mieter / Nutzer, deren Klienten oder Besucher, bzw. ggf. auch deren Tiere!) mit übertragbaren / ansteckenden Krankheiten (Infektionen, Viren, Bakterien, Pilze, u.ä.), mit Läusen, Flöhen u.ä. Ungezieferbefall ist der Zutritt generell nicht gestattet. Auch ist die Mitnahme von Gegeständen auf denen sich Krankheitserreger, Schimmel, Ungeziefer u.ä. befinden verboten, Sollen ansteckende Personen im Objekt behandelt werden, so ist der Vermieter vorher davon in Kenntnis zu setzen, ggf. muß eine schriftliche Ausnahmeerlaubnis ausgestellt werden und es sind alle entsprechenden Vorkehrungen gegen mögliche Ansteckungsgefahren zu treffen. Der Vermieter ist in solch einem Fall berechtigt, alle dadurch entstehenden Mehrkosten (zusätzliche Reinigung, Desinfektion, Vorsorgemassnahmen, usw.) ebenso in Rechnung zu stellen wie einen möglichen Verdienstausfall (z.B. weil zur selben Zeit kein anderer Raum im Haus vermietet werden kann, eine hygienische Endreinigung und Desinfektion des Objektes erst später erfolgen kann und die Räume bis dahin nicht weitervermietet werden können, Personalausfall wegen der Krankheit, u.Ä.). Der Vermieter kann die Ausnahmegenehmigung auch ohne Angabe von Gründen verweigern oder eine bereits erteilte Erlaubnis jederzeit widerrufen.
Wird ein Mieter erst nach der Nutzung des Objekts darauf aufmerksam, daß er, einer seiner Klienten oder Besucher, seines Tieres oder einer seiner verwendeten Gegenstände während des Aufenthalts im Objekt von einer übertragbaren Krankheit oder Ungeziefer befallen war(en) (z.B. eine Infektion die erst zu einem späteren Zeitpunkt ausbricht), so ist der Vermieter davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und unfassend über alle Details wie Namen und Anschriften der betroffenen Person(en), Art und Verbreitung der Krankheit, Inkubationszeiten, etc. zu informieren um eine mögliche Weiterübertragung zu stoppen bzw. eine Epidemie oder drohende Seuchengefahr zu verhindern. Dabei ist insbesondere auch das jeweils anwendbare Seuchenschutzgesetz zu beachten und die Behörden zu informieren, soferne das vorgesehen ist. Auch in solchen Fällen haftet der verursachende Mieter / Nutzer für sich, seine Klienten und Besucher nach dem Verursacherprinzip für sämtliche damit verbundenen Mehrkosten und Schäden, die dem Vermieter, seinen Mitarbeitern oder anderen Nutzern entstehen im vollen Umfang.
Dem Vermieter steht es frei vorsorglich ungepflegten, verwahrlosten, unhygienischen Personen, Personen mit offenen Wunden, Ekzemen, Ausschlägen u.ä. Hautkrankheiten sowie allen anderen offensichtlichen Krankheiten sowie Personen in verwahrloster und verschmutzter Kleidung den Zutritt zu verwehren und Personen die durch ihr Erscheinungsbild, Auftreten, Geruch, Ihre Handlungen, etc. geeignet sind andere Mieter, deren Klienten, den Vermieter, seine Mitarbeiter, Beauftragten oder seine Erfüllungsgehilfen zu stören, Ekel auszulösen oder sonstwie zu belästigen des Objekts zu verweisen.
Den Nutzern / Mietern, deren Mitarbeitern, Klienten oder Besuchern ist es nicht gestattet Tiere (egal welche Art, Rasse od. Größe) ins Objekt mitzubringen. Um eventuelle Ausnahmen (werden nur in unbedingt zu einer Behandlung u.Ä. nötigen Fällen gestattet) muss vor Vertragsabschluß angesucht werden und sind vom Vermieter schriftlich zu bestätigen. Für sämtliche Schäden, die ggf. durch ein Tier verursacht werden haftet ausschließlich der jeweilige Mieter/Nutzer unabhängig davon, wessen Tier (sein eigenes oder das eines Mitarbeiters, Besuchers od. seines/seiner Klienten) den/die Schaden/Schäden tatsächlich verursacht. Der Vermieter behält sich vor eine (zusätzliche) Kaution nach eigenem Ermessen einzubehalten, wenn Tiere ins Objekt gebracht werden sollen.
Jedwede Veränderung der Räume, Ausstattung, Einrichtung, etc. ist den Nutzern / Mietern nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Genehmigung gestattet. Insbesonder ist es den Mietern nicht gestattet eigenmächtig bauliche, architektonische, farbliche, installationsmässige, u.ä. Veränderungen an den Räumen oder Einrichtungsgegenständen vorzunehmen, Nägel einzuschlagen, Löcher zu bohren, Wände, Türen, Böden, Tische, Stühle, etc. zu bekleben, beschriften, färben, etc. oder sonstige dekorativen Veränderungen im oder am Objekt und Inventar vorzunehmen.
Jede Art von offenem Feuer, Glut, u.Ä. (z.B. Kerzen, Räucherungen, Kaminfeuer, etc.) sind am gesamten Gelände und insbesondere im Haus nicht - bzw. nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Zustimmung durch den Vermieter - gestattet. Wegen der möglichen Brandgefahr sind alle Tätigkeiten die mit Feuer und Glut verbunden sind dem Vermieter anzuzeigen, und ausreichend Löschgeräte (Wasser, Löschsand, Decken, Feuerlöscher) bereitzuhalten. Nach Beendigung der entsprechenden Tätigkeit sind alle Feuer und Glutreste zu löschen und eventl. Aschenreste in feuerfesten Gefässen sicher im Freien zur Auskühlung zu verwahren. Das Entsorgen heisser Asche in Mistkübeln ist strengstens untersagt.
Jeder Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass weder seine eigene Tätigkeit noch seine Klienten / Besucher andere Mit-Mieter belästigen oder in deren Tätigkeiten stören.
Bei Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung behält sich der Vermieter das Recht vor störende Personen, egal ob Mieter oder deren Klienten des Hauses zu verweisen. Dem Vermieter und/oder seinen Bediensteten steht ein jederzeitiges und sofortiges (einstweiliges oder dauerhaftes) Wegweisungsrecht gegenüber Mietern / Nutzern und oder deren Klienten / Besucher zu und ein solcherart ausgesprochenes Hausverbot kann auch nicht angefochten werden.
Im Objekt herrscht keinerlei Konkurrenzausschluss ebenso wie kein Kunden- oder Klientenschutz besteht. Den Objektnutzern (Mietern) ist es dennoch strikt untersagt Klienten/Kunden anderer Mieter (Mitbewerber derselben Fachrichtung) aktiv abzuwerben, insbesd. darf nicht mit Dumpingpreisen geworben werden und andere Mieter dürfen nicht schlecht gemacht werden. Der Vermieter lehnt aber für den Fall der Zuwiderhandlung durch Dritte (ob Mieter, Objektnutzer oder andere Personen) jede Haftung ab.
Eventuelle Abgeltungen (Provisionen) für Vermittlung von Klienten oder für die Übergabe von Klienten an andere Kollegen zur (fallweisen, zeitweisen oder dauerhaften - Weiter-) Behandlung sind zwischen den einzelnen Objektnutzern direkt zu vereinbaren und zu bezahlen. Der Vermieter ist für wechselseitige Ansprüche – welcher Art auch immer, ob strittig oder unstrittig - zwischen einzelnen Objektnutzern weder zuständig noch haftbar zu machen.
Bitte behandeln Sie Fauna und Flora pfleglich!
Im Aussenbereich des Objektes dürfen nur die gepflasterten / betonierten Wege benützt werden. Das Betreten der ungemähten Wiesenflächen, Beete, Baumbereiche, etc, sowie der Kräuterspirale, Biotop etc. ist nicht gestattet - Ausnahme bildet einzig die gemähte Rasenfläche im rückwärtigen Teil des Gartens zwischen Terrasse, Gartenweg, Gartenlaube und Gartendusche, die den Nutzern und Besuchern für Sonnenbäder, Meditation, Yoga, Massagen, TaiChi, QiGong, u.ä. ruhige (!) Tätigkeiten zur Verfügung steht. Ballspielen und sämtliche weiteren Tätigkeiten, die den Rasen übermässig beanspruchen würden (Herummtollen, Feuer, Wurfspiele, etc.) sind auch auf den gemähten Rasenflächen strikt verboten. Im Zweifelsfall haben die Mieter vor der Anmietung des Gartens nachzufragen, welche Tätigkeiten auf den Rasenflächen gestattet werden können bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Nutzung (z.B. f. Trainings etc.) möglich ist.
Am gesamten Gelände leben zahlreiche Vögel (Amsel, Stare, Finken, Spechte, Sperlinge, Meisen, Rassetauben, Gimpel, Häher, usw.), Insekten (Bienen, Hummel, Libellen, Schmetterlinge, etc.) und andere Wildtiere wie z.B. Igel, Kröten, Fledermäuse, Eichhörnchen, Marder, etc. Die am Grundstück lebenden Tiere dürfen durch die Nutzung des Geländes in ihrem Lebensraum nicht (insbesd. nicht vorsätzlich oder fahrlässig) gestört oder erschreckt werden. Insbesd. sind die Wohnbereiche und Nistplätze der Tiere (diese befinden sich meist in Hecken, auf Bäumen, zwischen / unter Steinen, Laub- und Holzhaufen, in den ungemähten Wiesenstücken, etc.) zu meiden und es ist untersagt Tiere (insbesd. Jungtiere, flugunfähige Vögel, junge Igel, etc.) zu berühren oder ihnen zu nahe zu kommen (Muttertiere verstossen häufig ihre Jungtiere, sobald sie einen fremden / Menschengeruch angenommen haben!).
Die Verunreinigung der Gartenflächen durch Abfall, Verpackungen, Reinigungsmittel, Flüssigkeiten wie z.B. (Massage-, Sonnen-)Öle u.Ä., ist untersagt. Weiters ist es untersagt beim Duschen im Garten jedwede Art von Duschzusätzen, Seifen, Shampoos, Öle, etc. zu verwenden. Die Gartendusche ist nur zur Abkühlung durch reines Wasser nach dem Sonnenbad gedacht (das Wasser läuft ungeklärt in eine Sickergrube im Garten), für jede Art der Körperreinigung mit Reinigungsmittel oder nach Ölbehandlungen sind ausschliesslich die beiden Duschen / Bäder im Haus (mit Kanalanschluß) zu benützen.
Die KG. haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die durch die (insbesd. auch fahrlässige oder missbräuchliche) Nutzung der Räume bzw. des gesamten Objektes und Geländes entstehen.
Für Unfälle die den Nutzern oder deren Besucher, Klienten, im Objekt widerfahren ist der Objektbetreiber nicht haftbar. Dies gilt auch und insbesondere für Unfälle die durch die Missachtung / Nichtbeachtung von (schriftlichen oder mündlichen) Warnhinweisen im Objekt, auf der Website, in den AGBs oder durch Warnungen, die vom Betreiber oder seinen Beauftragten mündlich ausgesprochen werden.
So ist es z.B. generell verboten: Bäume, Hecken, Mauern, Gebäude, Zäune, Leitern, Steine oder sonstige Objekte zu besteigen (Sturzgefahr); Biotope, Tümpel, Beete und ungemähte Rasenflächen zu betreten; sich bei starkem Wind, Schneefall oder bei Schneelast auf Ästen im Garten – insbesd. unter oder neben den Bäumen - aufzuhalten (Gefahr herabstürzender Äste, Schneelawinen); bei Schnee ist der Aufenthalt neben den Dachkanten verboten (Schneelawinen); bei oder nach Regen oder während der Rasensprengung die Grünflächen zu betreten (Rutschgefahr); bei Nässe, Laubabfall, Glätte, Glatteis, Schneefall, etc. den rückwärtigen Gartenteil oder die Terrasse zu betreten (Rutsch- und Sturzgefahr); die Türen zu eingebauten Kästen oder Klappen zu öffnen (dahinter befinden sich Elektroverteiler, Gas- oder Wasserzähler, etc. – Gefahr von Elektro- oder Gasunfällen); Rohre, Leitungen, Kabel, Heiz- u. Beleuchtungskörper, etc. zu berühren (Gefahr von Strom- / Gas- /Wasserunfällen und Gefahr der Beschädigung); Luken, Falltüren oder Schachtabdeckungen zu öffnen (Absturzgefahr); das Betreten der Garagen, Werkstätten, Lagerräume, Geräteschuppen, etc. (generelle Verletzungsgefahren); die Inbetriebnahme oder Verwendung jedweder sich am Gelände oder in Gebäuden befindlichen Maschinen, Werkzeuge, (Elektro-)Geräte, etc. wie z.B. Rasenmäher, Bohrmaschinen, usw.); ungestreute Flächen, Wege, Stiegen, Terrassen (insbesd. im rückwärtigen Gartenteil) zu betreten;
Das Barfußgehen am gesamten Gelände ist untersagt und das barfüssige Betreten des Rasens erfolgt auf eigene Gefahr (Gefahr von Bienen- / Insekten-Stichen od. -bissen, Stiche oder Schnitte durch Pflanzen, Dornen, mögliche Scherben, Nägel, etc.); ebenso übernimmt der Vermieter keine Haftung für Zeckenbisse, Sonnenbrand und andere Natur-Einwirkungen auf (insbesd. unbedeckte) Körperstellen.
Generell erfolgt das Betreten des gesamten Geländes und aller Objekte auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
Generell erfolgt das Betreten des gesamten Geländes und aller Objekte auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
Der Objektbetreiber haftet auch nicht für physische u. psychische Schäden, die ein Klient durch falsche Behandlungen, Fahrlässigkeit, Vorsatz etc. im Zuge eines Besuches im Objekt erleidet.
Bei Zuwiderhandlung od. Nichtbeaschtung der AGB's wird die Nutzungsvereinbarung sofort ungültig, das Vertragsverhältnis unverzüglich aufgekündigt und die geleistete Zahlung verfällt ohne Anspruch auf Erstattung. Darüber hinaus steht es dem Vermieter frei ein Pönale bis zur 100-fachen Höhe des bereits bezahlten Nutzungspreises einzufordern und ggf. weiterreichende Ansprüche geltend zu machen.
Die Nutzer halten den Vermieter schad- u. klaglos und haben für jedweden Schaden in vollem Umfang zu haften. Dies schließt auch die Beseitigung von Verunreinigungen ein. Die Entrichtung der Endreinigungspauschale befreit den Nutzer nicht von der Haftung für grobe Verunreinigungen und deren Beseitigung.
Die Haftung für Garderobe, persönliche Dinge, Wertgegenstände oder Geräte der Objektnutzer u. deren Besucher u. Klienten od. Gegenstände anderer Dritter ist ausgeschlossen.
Forderungen der Brust Vermietungs KG. an Mieter/Nutzer können in keinem Fall mit - egal ob unstrittig oder strittig, auch berechtigten - Gegenforderungen (z.B. Warenlieferungen, Dienstleistungen, Vermittlungsprovisionen, etc.) an die KG., deren Inhaber oder Mitarbeiter gegenverrechnet werden.
Betriebszeiten:
Die Rezeption ist regulär an Wochentagen (Montag – Freitag ausgenommen Feiertage u. ggf. Fenstertagen) zwischen 9.30 und 17.00 Uhr besetzt.
Die Rezeption ist regulär an Wochentagen (Montag – Freitag ausgenommen Feiertage u. ggf. Fenstertagen) zwischen 9.30 und 17.00 Uhr besetzt.
Zeiten die an Wochentagen vor oder nach der üblichen Rezeptionszeit beginnen bzw. enden können nur gebucht werden, wenn der Beginn bzw. das Ende der Belegungszeit in die Rezeptionszeit fällt und dabei mindestens drei (Dauermieter) bzw. fünf (Laufkunden) zusammenhängende Stunden gebucht werden.
Der Benutzungspreis muss dabei zur Gänze im Voraus bezahlt worden sein.
Zeiten außerhalb der üblichen Rezeptionszeit sind nicht rabattfähig und werden auf keine Bonusprogramme angerechnet.
Dauermieter ganzer Räume mit eigenem Schlüssel sind von den Öffnungszeiten – jedenfalls nicht von denen des Tages an dem der Raum komplett angemietet wurde - nicht betroffen.
Das CheckIn kann immer zur vollen Stunde erfolgen.
Das CheckOut (Räumung des gemieteten Raumes) muss jeweils 10 Minuten vor Ende der Belegungszeit erfolgen, damit der Raum für den Nachmieter gesäubert werden kann. Bei Zeitüberschreitung wird eine weitere Stunde in Anrechnung gebracht.
An Wochenenden (Samstag, Sonntag) und Feiertagen können die Räume 4 und 5 nur für mindestens 6 Std. (1/2 Tag) und die Räume 1, 2 und 3 nur für den ganzen Tag (8 Std.) zu den regulären Wochenend-Stundensätzen (ohne Anrechnung auf Mengenrabatte oder Bonis) gemietet werden. Extras (Sauna, Gartenbenützung, etc.) können an Wochenenden u. Feiertagen nur für mind. 8 Std. gemeinsam mit (zumindest) Raum 5 (und ggf. weiteren Räumen) gemietet werden.
Die Räume werden mit den üblichen vorhandenen Einrichtungsgegenständen (wie beschrieben u. besichtigt, mit meist nur einer Sitzgelegenheit und einer Schreib- bzw. Abstellfläche) ohne weiteres Inventar / Möbel überlassen. Wenn weitere Möbel (Bestuhlung, Matten, Tische, Liegen, etc.) od. (medizinische) Gerätschaften, Buffet, Catering, u.Ä. benötigt werden, so hat der Mieter dies bei der Anmietung bekannt zu geben und für die Beschaffung, Zustellung, Aufstellung, Abtransport etc. ggf. selbst zu sorgen soferne der Vermieter diese Gegenstände nicht seinerseits – auch entgeltlich - bereitstellen kann oder will. Zeiten in denen die angemieteten Räume mit zusätzlichen (Einrichtungs-)Gegenständen / Geräten bestückt sind werden ebenso in Rechnung gestellt, wie die Zeit des An- u. Abtransports bzw. Auf- u. Abbauzeiten. Diese Service-Zeiten sind so zu wählen, dass dadurch andere Mieter nicht beeinträchtigt werden (üblicherweise vor bzw. nach Betriebsschluss).
Der Vermieter haftet zu keiner Zeit für Beschädigungen, Verunreinigung oder Verlust (z.B. durch Transportschäden, Diebstahl, Brandeinwirkung, Wasserschäden, Fehlbedienung, etc.) die an solchen Gegenständen Dritter entstehen, unabhängig von der Verschuldensfrage. Die Versicherung des Objekts schließt keine Gegenstände Dritter Personen ein, gegebenenfalls hat der Mieter selbst seinerseits für ausreichende Versicherung dieser Gegenstände zu sorgen.
Der Vermieter bemüht sich jedem Mieter / Nutzer immer genau den/die jeweils gebuchten Raum / Räume zeitgerecht zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor in Ausnahmefällen auch einen anderen als den vereinbarten Raum zur Verfügung zu stellen, falls dies nötig sein sollte (z.B. bei irrtümlicher Doppelbelegung, Zeitüberschreitung eines Vormieters, Störung, Renovierungsarbeiten, u.Ä.). Soweit möglich wird in solchen Fällen ein für den gewünschten Einsatzzweck gleich gut geeigneter, falls vorhanden auch größerer Ersatzraum mit denselben Ausstattungsmerkmalen ohne Aufpreis zur Verfügung gestellt. Falls der Ersatzraum kleiner als der gebuchte Raum ist, für den angegebenen Zweck aber ebenso ausreichend ist wird der (niedrigere) Preis des (kleineren) Raumes in Rechnung gestellt.
Weiterreichende Rückzahlungs- und/oder jedwede Regressansprüche (z.B. wegen Verdienstausfall, Schadensersatz, Regressforderungen Dritter, u.Ä.) wegen eines nicht zur Verfügung stehenden Raumes sind ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für damit für den Mieter verbundene Nachteile.
Der Vermieter wird sich um weitgehende Wahrung der Privatsphären der Mieter und deren Klienten sowie größtmögliche Diskretion bemühen. Dem Vermieter und seinen Mitarbeitern steht es jedoch jederzeit frei – auch während der Anwesenheit des Mieters und Klienten - die vermieteten Räume zu betreten und der Mieter muss dem Vermieter und seinen Bediensteten jederzeit den Zutritt ermöglichen.
Es gilt eine umfassende generelle Verschwiegenheitspflicht für alle Mitarbeiter, Mieter und Nutzer des Objektes. Informationen, die während des Aufenthaltes im Objekt erhalten wurden (sei es über Klienten, Mitarbeiter, Mieter, deren Klienten, deren Behandlungsmethoden, Preise, Termine, etc.) dürfen nicht nach Außen getragen, an Dritte weitergegeben, bekannt gegeben oder sonst wie öffentlich zugänglich gemacht werden (soferne dies nicht ausdrücklich von den Betroffenen Personen gestattet wird. Solche Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart werden.
Der Nutzungsvertrag kommt erst mit vollständiger (Voraus-)Zahlung des vereinbarten Entgelts zustande.
Mit der Bestellung od. Reservierung von Räumen kommt noch kein Nutzungs- od. Mietvertrag zustande, sondern lediglich eine Anfrage, die durch den Objektbetreiber schriftlich bestätigt werden muss. Diese Bestätigung erfolgt erst durch die Rechnungslegung und nach Zahlung des vereinbarten Nutzungspreises (oder des ev. vereinbarten Accontos darauf). Der Betrag muss prompt nach Rechnungslegung, spätestens jedoch 72 Std. vor vereinbartem Nutzungsbeginn zur Gänze einbezahlt werden.
Im Falle einer Reservierung bzw. Bestellung und Rückbestätigung des Vermieters (erfolgt durch die Rechnungslegung) hat die Zahlung sofort zu erfolgen, andernfalls ist der Vermieter nicht an die Reservierung gebunden und es steht ihm frei den gebuchten Raum anderwertig zu vermieten. Das enthebt den Besteller jedoch nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Mietpreises bzw. allfälliger Stornogebühren.
Im Falle einer Reservierung bzw. Bestellung und Rückbestätigung des Vermieters (erfolgt durch die Rechnungslegung) hat die Zahlung sofort zu erfolgen, andernfalls ist der Vermieter nicht an die Reservierung gebunden und es steht ihm frei den gebuchten Raum anderwertig zu vermieten. Das enthebt den Besteller jedoch nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Mietpreises bzw. allfälliger Stornogebühren.
Mietpreise:
Es gilt die jeweils letzte Fassung der auf der Website, in Flyern, Inseraten oder Preislisten angegebenen Nutzungsgebühren bzw. Mietpreise.
Mit Erscheinen einer neuen Preisliste wird die vorige Fassung automatisch ungültig
Zur Eröffnung von „Metamorphosys“ bieten wir nur kurze Zeit
EINFÜHRUNGS-ANGEBOTE 2009
z.B. Ganztages-Belegung von einzelnen Räumen (zu immer wiederkehrenden Fixzeiten) bereits ab 200,- € / Monat.
EINFÜHRUNGS-ANGEBOTE 2009
z.B. Ganztages-Belegung von einzelnen Räumen (zu immer wiederkehrenden Fixzeiten) bereits ab 200,- € / Monat.
Tages-Arrangement (10 – 17 h.) ab 50,-
Abend-Arrangement (17 – 21 h.) ab 50,-
Bis 31. Juli 2009 gewähren wir einen Einführungsrabatt auf die späteren Basispreise für alle Kurzzeitbuchungen.
Unterschiedliche Rabattsysteme (Mengen- / Mal- / Summenrabatte), die ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind machen unsere Preisgestaltung besonders flexibel und individuell.
Geben Sie und Ihre Wünsche bekannt und wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam die für Sie optimale und kostengünstigste Mietvariante.
Bei Fragen oder Problemen bezüglich der Rabattberechnung schicken Sie uns einfach Ihre Anfrage oder rufen Sie an - 0664 9402309
Bis 31. Juli 2009 gewähren wir einen Einführungsrabatt auf die späteren Basispreise für alle Kurzzeitbuchungen.
Unterschiedliche Rabattsysteme (Mengen- / Mal- / Summenrabatte), die ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind machen unsere Preisgestaltung besonders flexibel und individuell.
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Bei Fragen oder Problemen bezüglich der Rabattberechnung schicken Sie uns einfach Ihre Anfrage oder rufen Sie an - 0664 9402309
Wir kalkulieren Ihnen die optimalste Preisvariante und senden Ihnen gerne ein konkretes Angebot!
B A S I S P R E I S E (aktuell - Juli 2009)
1. Beratungszimmer (Tea-Room) *) 10,-
2. Therapieraum I (Relax-Station) 12,50
3. Therapieraum II (Energy-Room) 15,-
4. Seminarraum I (Kaminzimmer) 20,-
5. Seminarraum II (Garden-Lounge) 25,-
5.a. Seminarraum II + Terrasse 27,50
6. Saunastüberl (Elfen Lounge) - n.A. - / nach Vereinb.
6.a Kristall-Sauna + Caribbean Lounge - n.A. - / nach Vereinb.
Garten / Gartenlaube **) 10,-
Schönwetterbuchungen nach Vereinbarung
(Nur für Garten / Außenbereiche. Anwendbar für den Fall, daß eine Tätigkeit nur bei schönem Wetter ausgeführt werden kann bzw. ein Seminar ü.Ä. bei Regen ausfallen oder in einen Innenbereich umgebucht werden muß)
Alle Preise verstehen sich pro Stunde (Mind.-Mietdauer 2 Std.), zzg. 20% USt.
Einzelstunden können nach gesonderter Vereinbarung (gegen Aufpreis) gebucht werden.
Einzelstunden können nach gesonderter Vereinbarung (gegen Aufpreis) gebucht werden.
Die Blockpreise gelten als Pauschale für die angegebenen Block-Zeiten. Blockpreise für die Therapieräume beziehen sich auf Dauerbuchungen (mind. 1 Monat / wöchenl.) für regelmässige Fixzeiten (z.B. jeden Montag Nachmittag) bzw. Dauerbuchungen (mind. 4 Buchungstage). Sonst werden die regulären Stundensätze in Rechnung gestellt.
Für die Seminarräume können die Blockpreise auch für Einzelbuchungen angewendet werden (soferne die Zeiten den Blöcken entsprechen, andernfalls werden auch hier nach Einzelstunden abgerechnet).
Für die Seminarräume können die Blockpreise auch für Einzelbuchungen angewendet werden (soferne die Zeiten den Blöcken entsprechen, andernfalls werden auch hier nach Einzelstunden abgerechnet).
Im Miet-/Nutzungspreis sind die Betriebskosten in Form von Strom (für Beleuchtung, kleine elektrische Geräte wie Laptops, etc.), Heizung (in den Räumen sind Gas- bzw. Elektro-Heizungen), Wasser, Müllabfuhr (für den üblichen Haushalts-/Restmüll) inkludiert. Nicht inkludiert sind andere Brennstoffe (z.B. Holz) für die Befeuerung des Holzofens im Kaminzimmer und für die Sauna (soferne nicht die Sauna explizit gemietet wurde), Strom- und Wasserentnahmen die über das übliche Maß hinausgehen (z.B. für den Betrieb von eigenen Heiz- oder Kühlgeräten, Maschinen u. Geräten mit hohem Strom- bzw. Wasser-Verbrauch, etc.), Müllbeseitigung die über das übliche Maß hinausgehen (z.B. Entsorgung von großen Verpackungsmaterialien, Kartons, Sperrmüll, Elektronikschrott, Batterien, Sondermüll, Gift- und Gefahrenstoffen, Arzneimitteln, Ölen, etc. - für deren fachgerechte Entsorgung haben die Mieter / Nutzer selbst Sorge zu tragen und dürfen diese Stoffe nicht im Objekt entsorgen), Telefon, Internet, Downloads, etc. Der Vermieter ist berechtigt im Falle exzessiver Energie- (Strom, Gas, Heizung) oder Wasser-Verwendung bzw. Verschwendung einen angemessenen Kostenaufschlag in Rechnung zu stellen.
Endreinigung (obligatorisch) 5,- €
Die Endreinigungspauschale fällt zu Ende der Mietdauer eines jedes Raumes an. Wird derselbe Raum an einen Tag mehrmals (d.h. mit dazwischenliegenden Mietpausen - z.B. von 10 - 12h und 15 - 17h)) gebucht, wird die Endreinigung ebenfalls mehrmals verrechnet. Auch wenn mehrere unterschiedliche Räume zeitlich unmittelbar hintereinander gebucht werden (z.B. Raum I. von 10 - 12h und Raum II. von 12 - 16h) wird die Endreinigung für jeden Raum verrechnet.
Die Endreinigungspauschale fällt zu Ende der Mietdauer eines jedes Raumes an. Wird derselbe Raum an einen Tag mehrmals (d.h. mit dazwischenliegenden Mietpausen - z.B. von 10 - 12h und 15 - 17h)) gebucht, wird die Endreinigung ebenfalls mehrmals verrechnet. Auch wenn mehrere unterschiedliche Räume zeitlich unmittelbar hintereinander gebucht werden (z.B. Raum I. von 10 - 12h und Raum II. von 12 - 16h) wird die Endreinigung für jeden Raum verrechnet.
*) Dieser Raum kann - in Verbindung mit anderen Raummieten - auch für Einzelstunden angemietet werden
**) Betrifft nur die Exklusivbuchung (zur alleinigen Benutzung) des Gartens (rückwärtiger Teil, ohne Vorgarten / Eingangsbereich). Soferne der Garten nicht extra / exklusiv gebucht wurde steht er allen Mietern / Nutzern während deren Mietdauer gemeinsam ohne Zusatzkosten zur Verfügung.
Folgende Serviceleistungen sind ggf. als Extras zusätzlich zur Raummiete zu buchen:
Endreinigung (obligatorisch) 5,- € (siehe Mietkosten)
Wäscheservice (Handtücher, Leintücher, Kissenbezüge)
Matten-/Kissenservice (Massage- bzw. Yogamatten / Sitz- bzw. Meditationskissen)
Getränkeservice (diverse frisch gepresste Frucht- u. Gemüsesäfte, Tees, Chai, etc.)
Bestuhlung
Internetanschluss im Therapie-Raum
Kabel bzw. Satelliten-TV-Anschluss im Therapie-Raum
TV-Gerät / DVD-Player
CD-Player / MusikCD’s
Foto- / Videokamera (Aufzeichnungs- & Speichermedien)
Spind / Aufbewahrungsservice
Küchenbenutzung (Kochen)
Eigene Schlüssel zum Objekt (nur f. Dauermieter, gg. Hinterlegung einer Kaution)
Personalisierte Räume (mit Namensschild)
Firmenschild (Aussen / Tor)
Firmenschild (Aussen / Tor)
Medizinische Geräte & Accessoires:
Massageliege
Magnetfeld-Resonanz-Gerät
Saunabenützung
Gartenbenützung
Reservierter Parkplatz (hinter dem Haus)
Zuschläge
In den Zeiten vor Betriebsbeginn und nach Betriebsende (Receptionszeiten), sowie an Fenstertagen (zwischen Feiertag u. Wochenende), Wochenenden und Feiertagen werden Preis-Aufschläge in der Höhe von 50 bis100% in Rechnung gestellt.
Zuschläge zu den Basis-Mietpreisen vor u. nach Betriebsbeginn-Zeiten:
zwischen 07.30 und 09.30 + 50%
zwischen 17.30 und 19.30 + 25%
zwischen 19.30 und 21.30 + 50%
ab 21.30 bis 7.30 Uhr + 100%
Zuschläge zu den Preisen an Fenstertagen, Sa., So u. Feiertagen:
Fenstertage + 50%
Samstage + 50%
Sonn- u. Feiertage + 100%
(Kalkulationsgrundlage - Endpreise nach Vereinbarung u. endgültiger Bestätigung)
Mengen- / Dauer-Rabatte:
Für Dauer-Nutzer können eigene Preise vereinbart werden. Die nachstehenden Rabatte und Bonis sind unverbindliche Richtsätze zur Kostenermittlung.
Ab mind. 10 Std. / Woche – 15% auf den regulären Stundenpreis
Ab mind. 10 Std. / Woche – 15% auf den regulären Stundenpreis
Ab mind. 20 Std. / Woche – 20%
Ab mind. 35 Std. / Woche – 30%
Ab mind. 50 Std. / Woche – 40%
Es werden die Stunden pro Raum (derselbe Raum für die gesamte Belegungsdauer) angerechnet. Die Mieten müssen dazu innerh. einer Kalenderwoche verbraucht werden. Vorauszahlung wird vorausgesetzt.
Zusätzlich zu den o.a. Rabatten werden folgende Bonis angerechnet (Richtwerte):
Für mind. 5 auf einander folgende Wochen (1 Monat) – 10% auf den regulären Stundenpreis
Für mind. 26 auf einander folgende Wochen * (1/2 Jahr ) – 25%
Für mind. 52 auf einander folgende Wochen ** (1/1 Jahr) – 50%
Die Mieten müssen dazu immer innerh. der angegebenen bzw. vereinbarten Zeitspanne aufgebraucht werden. Vorauszahlung wird vorausgesetzt.
*) 1 Urlaubsunterbrechung (max. 2 Wochen) kann am Mietende angehängt werden
**) 3 Urlaubsunterbrechungen (max. 5 Wochen) können am Mietende angehängt werden
Naturalrabatt / Free Charity Hours
Dauermieter (nach jew. mind. 100 Std. regulärer Belegungsdauer) können auf Wunsch 10% der regulär gemieteten Zeit als Zugabe gutgeschrieben bekommen, soferne sie diese Gratis-Stunden ausschließlich zur kostenlosen Behandlung bedürftiger Klienten verwenden.
Diese Option ist kein Vertragsbestandteil, soferne es nicht ausdrücklich zu einem solchen gemacht wurde. Über die Bedürftigkeit u. Notwendigkeit eines Gratis-Treatments entscheidet im Zweifelsfall ausschließlich der Vermieter.
Diese Option ist kein Vertragsbestandteil, soferne es nicht ausdrücklich zu einem solchen gemacht wurde. Über die Bedürftigkeit u. Notwendigkeit eines Gratis-Treatments entscheidet im Zweifelsfall ausschließlich der Vermieter.
Diese Stunden dürfen weder für (eigene od. fremde) entgeltliche Leistungen verwendet, verkauft, weitergegeben oder sonst wie zur eigenen Profitmaximierung genutzt werden.
Gratis-/Bonus-Stunden können nur zu Zeiten eingelöst werden zu denen die Rezeption sowieso durch Personal des Vermieters besetzt ist und der/die benötigte(n) Raum/Räume nicht anderwertig / entgeltlich belegt ist/sind.
Die Raumzuteilung erfolgt nach Maßgabe des Vermieters, üblicherweise wird für Gratiszeiten derselbe Raum der auch sonst regulär angemietet u. genutzt wurde zur Verfügung gestellt.
Ab Fix-Buchung (= Rechnungslegung bzw. Zahlung gilt als Auftragsbestätigung) bis 2 Wochen nach dem Buchungsdatum (bei Buchungen die mind. 8 Wochen vor dem Termin erfolgen) 25% bzw.
bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn 25% des Preises.
Bis spätestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Mietbeginn 30% des Preises.
bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn 25% des Preises.
Bis spätestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Mietbeginn 30% des Preises.
Bis spätestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Mietbeginn 40% des Preises.
Bis spätestens 1 Woche vor Mietbeginn 50% des Preises
Bis spätestens 1 Woche vor Mietbeginn 50% des Preises
Bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn 75% des Preises
Bis spätestens 48 Std. vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
Bei späterem bzw. ohne Storno ist der volle Mietpreis zu bezahlen.
Ggf. können mit Dauermietern (bzw. Club of Bliss Mitglieder) für die Therapieräume (Tea-Room, Relax Station und Energy-Room) davon abweichende Stornovereinbarungen (Umbuchungsmöglichkeiten o.Ä.) getroffen werden, das muß jedenfalls in Schriftform erfolgen.
Eventuelle Miet- bzw. Nutzungs-Preiserhöhungen treten sofort mit Ausgabe einer neuen Preisliste in Kraft und sind auch auf bereits zuvor abgeschlossene und (an-)bezahlte Miet- bzw. Nutzungeverträge (rückwirkend) anwendbar. Ab dem Tag an dem eine neue Preisliste ausgegeben wird verlieren alle früheren Preislisten ihre Gültigkeit und die neuen Preise werden ab Tag der Ausgabe angewandt.
Aus Gründen einer Preiserhöhung kann kein Rücktritt von einem bereits geschlossenen und/oder (an)bezahlten Miet-/Nutzungsvertrag abgeleitet werden, soferne die (durchschnittliche) Preiserhöhung 10% auf die frühere Gesamtsumme nicht übersteigt. Falls seit Ausgabe der zuvor gültigen Preisliste zumindest eine der für die Bemessung der Nutzungskosten relevanten Preise (d.s. insbesd. die allgemeinen Mietkosten / Mietpreisindex, Heizkosten, Gaspreis, Strompreis, Energiekosten, Treibstoffkosten, Personal- bzw. Lohnkosten, Lohnnebenkosten, Steuern oder der Verbraucherpreisindex) um mehr als 2,5 % gestiegen sein, so erhöht sich dieser Wert (10%) um den Prozentsatz der höchsten Steigerungsrate.
Die Nutzungsgebühren sind zur Gänze im voraus – sofort nach Rechnungslegung - zu entrichten. Rechnungen sind prompt und ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von um 1% mehr als der jeweils bankübliche Zinssatz für Überziehungen auf Girokonten beträgt in Anrechnung zu bringen.
Der Grund und die Dauer der Anmietung ist, ebenso wie die Art der Nutzung (welche Tätigkeiten ausgeübt werden) und durch wen bzw. wie viele Personen die Nutzung erfolgen wird, anzukündigen und vom Objektinhaber genehmigen zu lassen – insbesd. wenn die Tätigkeit an eine Konzession, Approbation oder ähnliche (gewerbe-)behördliche Genehmigungen bzw. Auflagen gebunden ist.
Die Zustimmung des Objektbetreibers ist insbesd. für Tätigkeiten die mit Lärmentwicklung (Trommeln, Urschreie, etc.), Feuer, Rauchentwicklung, Geruchsbelästigung, etc. verbunden sind einzuholen.
Für (insbesondere, aber nicht ausschließlich) mit solchen (und ähnlichen) Tätigkeiten verbundene mögliche Mehraufwände od. Nachteile behält sich der Vermieter vor einen Preisaufschlag auf die Mietpreise nach eigenem Ermessen zu fordern. Diesen Aufschlag kann der Vermieter auch nachträglich u. rückwirkend fordern, wenn die Art der Tätigkeit nicht vorher angekündigt wurde und/oder eventuelle Nachteile für den Vermieter erst im Laufe der Nutzung oder danach erkennbar werden.
Der Vermieter behält sich weiters vor von den Mietern/Nutzern eine Kaution nach eigenem Ermessen (in generell von Mietdauer und Art der Nutzung abhängigen Höhe) einzubehalten; insbesondere wenn die Art der Nutzung auf mögliche Verunreinigungen, (Lärm-, Geruchs- od. andere) Belästigung anderer Mieter/Nutzer oder Schäden am Objekt schließen lässt.
Die Weitergabe des Nutzungsrechtes (Untervermietung, Weitervermietung) an Dritte ist nicht zulässig. In Ausnahmefällen muss der Vermieter dazu sein schriftliches Einverständnis geben.
Insbesondere werden Rabatte nicht angerechnet, wenn die Benutzung der Räume durch unterschiedliche Personen erfolgt. Für Gruppen / Firmen / Vereine, etc. die die Räume verschiedenen Mitarbeitern, Mitgliedern, Vortragenden, u.Ä. überlassen müssen ggf. eigene Konditionen vereinbart werden. Sonst sind die Räume ausschließlich vom angemeldeten Nutzer (Mieter) – als Einzelperson - zu nutzen und werden auch nur dessen Rabatt- / Bonus-Konto zugerechnet.
Der Vermieter kann Nutzungsvereinbarungen jederzeit widerrufen bzw. stornieren, insbesd. für den Fall dass ein Eigenbedarf vorliegt.
Die Miet-/Nutzungs-Vereinbarungen/-Verträge werden immer nur befristet abgeschlossen und auch durch eine od. mehrere Wiederholungen dieser befristeten Miet-/Nutzungs-Vereinbarungen/-Verträge gehen diese nie in ein unbefristetes Mietverhältnis über.
Schlussbestimmungen:
Die AGBs können durch den Vermieter jederzeit - auch kurzfristig - abgeändert, ergänzt oder erweitert werden, ohne dass es im Voraus angekündigt werden müsste oder dazu die Zustimmung einzelner oder aller Mieter / Nutzer bedarf. Mit der Bekanntmachung / Ausgabe neuer AGBs werden die alten / abgeänderten Bestimmungen unwirksam und die Neuregelung tritt sofort in Kraft.
Die Mieter haften auch für die Einhaltung unserer Geschäftsbedingungen und Hausordnung durch ihre Besucher. Jeder Mieter hat daher dafür Sorge zu tragen, daß die Hausordnung und die Punkte unserer Geschäftsbedingungen, die auch seine Klienten oder Besucher betrifft, diesen bekannt gemacht werden.
Mit der Abgabe seiner persönlichen und/oder Kontakt-Daten erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass diese zum Zweck der Verrechnung, Kundendatei, Statistik, für Information und Werbezwecke gespeichert, ausgewertet und verwendet werden.
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Brust Vermietung KG 1080 Wien.
Vor der Anrufung eines ordentlichen Gerichtes wird zuerst versucht Streitigkeiten auf amicable Weise zu regeln.
Salvatorische Klausel: Ist oder wird eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Mit der Bestellung werden die AGB’s in der jeweils letztgültigen Fassung zur Gänze zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
Haftungsausschluss f. Website
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